Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
mit der neuen Datenschutzgrundverordnung, die am 25.05.2018 in Kraft tritt, ziehen beim Umgang mit personenbezogenen Daten auch einige neue Pflichten in das Schornsteinfegerhandwerk ein.
Natürlich werden wir Sie in KAMIN und KAMIN Futura dabei sicher unterstützen und rechtzeitig entsprechende Erfassungsmasken und Beauskunftungs-Vorlagen nach Art. 15 DSGVO bereit stellen.
Um Ihnen vorab schon mal einige Grundinformationen an die Hand zu geben haben wir die nachfolgenden Unterlagen für Sie zusammen gestellt.
Diese Pflichten zur DSGVO müssen Sie erfüllen
Während es bisher in Sachen Datenschutz vertretbar war einfach nichts falsch zu machen, legt die DSGVO umfangreiche Pflichten auf, um Bußgelder zu vermeiden. Die wichtigsten werden im Folgenden dargestellt.
Verfahrensverzeichnis
Nahezu jedes Unternehmen muss ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen. In den Verzeichnissen müssen alle Datenverarbeitungsvorgänge mit dem Zweck der Verarbeitung und deren Löschfristen genannt werden. Das Verzeichnis kann auch elektronisch, etwa in einer Excel-Tabelle geführt werden, und muss auf Anfrage der Aufsichtsbehörde jederzeit vorgelegt werden können.
Betroffenenrechte
Ein wichtiger Teil der DSGVO sind die Rechte der Betroffenen, also der Verbraucher/Kunden, die jederzeit Auskunft über die Speicherung seiner Daten verlangen können. Diese Auskunft muss innerhalb 1 Monats erteilt werden. Zusätzlich hat der Verbraucher ein generelles Widerspruchsrecht gegen die Speicherung der personenbezogenen Daten, wenn das Unternehmen diese nicht für die Vertragserfüllung oder Verfolgung von Ansprüchen benötigt.
Datenschutzinformation
Jedes Unternehmen mit einer Internet Seite muss über die Speicherung von personenbezogener Daten aufklären. Neu ist jedoch, dass auch über Daten die nicht digital erhoben werden, wie z.B. beim Beratungsgespräch, auf der Messe, dem Angebot usw., per Datenschutzinformation aufgeklärt werden muss.
Meldepflichten bei Datenpannen
Jede Datenschutzverletzung muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden. Bei schwereren Datenschutzverletzungen müssen unter Umständen auch die Betroffenen informiert werden.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Das neue Datenschutzrecht sieht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, wenn sich mehr als 10 Mitarbeiter im Unternehmen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Mit diesen ersten Information wollen wir einen Informationsrahmen schaffen, um in den nächsten Wochen die Neuerungen in KAMIN und KAMIN Futura zeigen und erklären zu können.