NEU
Auf Anforderung Ihrer Aufsichtsbehörde können Sie über die Punkte:
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Kehren
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Elektronisches Kehrbuch auf Datenträger exportieren
Ihrer Behörde das elektronische Kehrbuch sowie die Software
HS-Kehrbuch z.B. auf einem Stick oder einer CD/DVD abgeben.
Sollte Ihre Aufsichtsbehörde diese Abgabe nicht fordern, genügt auch weiterhin die Abgabe als PDF-Datei.