Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.02.2025 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den der Kehrbezirk Nr. 016 im Kreis Heinsberg zur Neubesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von sieben Jahren, folglich bis längstens zum 31.12.2031.
- In einem ersten Upload wurde der Kehrbezirk versehentlich als Kehrbezirk Nr. 13 aufgeführt - alles andere, insbesondere die Kehrbezirksbeschreibung, war korrekt, es handelt sich um Kehrbezirk Nr. 16 -
Der Kehrbezirk wird frei und ist daher neu zu besetzen.
Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Anforderungsprofil:
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden.Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen. Bewerbungen sind innerhalb der o.s.Frist ausschließlich im Onlineverfahren unter dem Link
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
möglich und zulässig.