Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.02.2025die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den der Kehrbezirk Nr. 013 in derStädteregion Aachenzur Neu- oder Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von sieben Jahren, folglich bis längstens zum 31.12.2031.
Der Kehrbezirk wird frei und ist daher neu zu besetzen.
Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Anforderungsprofil:
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden.Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen. Bewerbungen sind innerhalb der o.s.Frist ausschließlich im Onlineverfahren unter dem Link
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
möglich und zulässig.