Auswahlverfahren
Die vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zur Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger auf einen ausgeschriebenen Kehrbezirk werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens von der Regierung von Unterfranken in einer Reihenfolge gelistet. Der Auswahlentscheidung ist das spezifische Anforderungsprofil für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger zu Grunde zu legen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern um den jeweils ausgeschriebenen Kehrbezirk ist gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorzunehmen. Die Regierung von Unterfranken kann vor ihrer Auswahl sachkundige Dritte unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu Rate ziehen.
Nicht am Auswahlverfahren beteiligt werden die Bewerbungen von Bewerbern, die fachlich nicht geeignet sind, die die persönliche oder fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung der ihnen zu übertragenden Aufgaben nicht gewährleisten sowie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle nicht nachgewiesen haben oder die andere Voraussetzungen für die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nicht erfüllen. Auch zum Bewerbungsschluss nicht vollständig vorliegende Bewerbungen können unberücksichtigt bleiben.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird der am besten geeignete Bewerber von der Regierung von Unterfranken benachrichtigt. Innerhalb einer Woche (Eingang Regierung von Unterfranken) nach Erhalt der Auswahlentscheidung (E-Mail!) muss der Bewerber die Annahme des Kehrbezirks und die vorgesehene Bestellung schriftlich bestätigen.
Falls der ausgewählte Bewerber bereits Inhaber eines Kehrbezirks ist, muss gleichzeitig mit der Annahmeerklärung der Antrag auf Aufhebung der Bestellung für den bisherigen Kehrbezirk gestellt werden.
Zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie - bis auf wenige Ausnahmen - auf den Internetseiten der Kaminkehrer-Innung Unterfranken (siehe unten) feststellen.
Die Kaminkehrer-Innung Unterfranken, Kirchplatz 3, 97228 Rottendorf, Tel.: 09302/2187 ist zu den Bürozeiten am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Sofern Sie auf der Internetseite der Kaminkehrer-Innung nicht fündig werden sollen, können Sie sich auch an das zuständige Landratsamt bzw. die zuständige kreisfreie Stadt oder auch an die Regierung von Unterfranken wenden.