Auswahlverfahren - so läuft es
Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens vom Ministerium in einer Reihenfolge (Ranking) gelistet. Nicht gelistet werden Bewerbungen von ungeeigneten Bewerbern. Ungeeignet sind Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle, die gesundheitlichen oder die charakterlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Funktion eines BSF nicht erfüllen oder die persönlich oder fachlich unzuverlässig sind. Bezieht sich die ausgeschriebene Tätigkeit nur auf einen Bezirk, ist die Bewerbung, die an erster Stelle im Ranking steht, für eine Bestellung vorzusehen.
Soweit die Tätigkeit als BSF für mehrere Bezirke in Schleswig-Holstein gleichzeitig in einer Ausschreibung ausgeschrieben wird, sind Bewerbungen auf mehrere Bezirke oder einen konkreten Bezirk nicht möglich. Bei der Bewerbung können Bewerberinnen oder Bewerber allerdings einen bevorzugten Bezirk und einen bevorzugten Kreis oder eine bevorzugte kreisfreie Stadt (Region) angeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei erfolgreichem Auswahlverfahren kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Bezirks besteht. Die Bewerbungen, die an erster Stelle bis zu der Stelle stehen, die der Anzahl der ausgeschriebenen Bezirke im Ranking entspricht, sind für eine Bestellung vorzusehen (erfolgreiches Auswahlverfahren).
Die Bewerbung und die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Besitzt die Bewerberin oder der Bewerber Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente in nicht deutscher Sprache, so sind diese in einer Übersetzung gemäß § 82a Landesverwaltungsgesetz vorzulegen. Kosten, die der Bewerberin oder dem Bewerber im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen elektronisch gespeichert werden, soweit dem nicht widersprochen wird.
Der Nachweis über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten ist durch Bestellungsurkunden, Gewerbeanmeldung sowie Arbeitszeugnisse oder -bescheinigungen und durch Versicherungsnachweise (z. B. Sozialversicherungsnachweis) zu erbringen. Die Unterlagen sind als einfache Kopien zu übersenden; sie können auch in elektronischer Form als PDF-Dateien übersandt werden. Diese Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Vor der Bestellung kann das Ministerium die Vorlage der übersandten Unterlagen im Original verlangen. Die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern richtet sich nach Befähigung und fachlicher Leistung.