Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Wolfenbüttel wird für eine Bestellung zum 01.02.2025 die Tätigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d)auf der Grundlage der §§ 9, 9a, 9b und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für den KehrbezirkWF-10811ausgeschrieben.
Der zu betreuende Kehrbezirk umfasst Straßenzüge innerhalb der Kreisstadt Wolfenbüttel,einzelne Ortschaften im südwestlichen Bereich des Landkreises Wolfenbüttel sowie Stadtteile der Stadt Salzgitter. Eine Übersicht des Kehrbezirks ist als Anlage 1 der Ausschreibung demPDF-Dokument zu entnehmen. Überwiegend geprägt ist der Kehrbezirk durch Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie ortsübliche Kleingewerbebetriebe. Derzeit sind ca. 2.950Liegenschaften zu betreuen.
Eine Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von 7 Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG) erfolgen.Die Aufgaben und Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben.
Anforderungsprofil:
Die Bewerber (m/w/d) müssen über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks sowie über die für die Erfüllung der Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen. Der Landkreis Wolfenbüttel sucht für den ausgeschriebenen Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) erfüllt. Neben Engagement werden Kontakt- und Konfliktfähigkeit, sicheres Auftreten und eingehende Rechtskenntnisse im Schornsteinfegerrecht erwartet.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) wird gemäß § 9 Abs. 4 SchfHwG nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Die Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind demPDF-Dokument zu entnehmen.