Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Münster wird zum
01. Februar 2025
gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in folgendem Kehrbezirk ausgeschrieben:
Kreis Recklinghausen XXXII.
Der Kehrbezirk liegt in der Stadt Recklinghausen und umfasst das nördliche Stadtgebiet mit dem Nordviertel sowie Teile und des Ostviertels.
Derzeit sind 1.717 Liegenschaften zu verwalten.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren erfolgen.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege im Online-Verfahren abzugeben.