Im Landkreis Leer ist der Kehrbezirk OSTF 04-07 Veenhusen mit
einer bevollm. Bezirksschornsteinfegerin/einem bevollm. Bezirksschornsteinfeger
zum 01.07.2026 zu besetzen.
Kehrbezirk: OSTF 04-07 Veenhusen mit ca. 2900 Liegenschaften
Der Landkreis Leer sucht für diesen Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollm. Bezirksschornsteinfegerin oder zum bevollm. Bezirksschornsteinfeger erfüllt.
Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Auf die Bestimmungen des § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wird hingewiesen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollm. Bezirksschornsteinfegerin/ eines bevollm. Bezirksschornsteinfegers werden in den § 13 ff SchfHwG beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9 a SchfHwG).
Ebenso müssen die Bewerberinnen und Bewerber über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollm. Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.
Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
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eine schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers enthält,
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ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält,
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ein Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,
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Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworben wurde, die Unterlagen und Bescheinigungen, die nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegen sind,
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lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen,
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ggfls. eine schriftliche Erklärung, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung der vorhandenen Bestellung beantragt wird,
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eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
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eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister,
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eine schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist,
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eine schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben wahrzunehmen.
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eine schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen besteht.
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Nachweise über berufsspezifische und produktneutrale Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten 7 Jahren.
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Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen, wie zum Beispiel Betriebswirt Handwerk, Gebäudeenergieberater, ein abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium und Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
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Nachweise über die Zertifizierung des eigenen Betriebes (bei Kehrbezirksinhabern) nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 oder über die Beschäftigung in einem zertifizierten Betrieb für die letzten 3 Jahre.
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Erklärung darüber, ob in den letzten 10 Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden.
Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers geben.
Die aufgeführten Unterlagen können als Kopien eingereicht werden. Bei fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Falle einer positiven Entscheidung sind die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen dem Landkreises Leer im Original vorzulegen.
Die Unterlagen nach Nr. 2 und 7 bis 11 dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Sofern die Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 20.03.2026 (Eingang Behörde) an den
Landkreis Leer, Ordnungsamt, Bavinkstr. 23, 26789 Leer.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt Gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Hierzu wird auf die beigefügte Bewertungsmatrix hingewiesen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne Frau Sabine Schmidt, Tel 0491/926-1439, Fax: 0491/926-91439, E-Mail: s.schmidt@lkleer.de oder Herr Hans Oelrichs, Tel.: 0491/926-1433, Fax: 0491/926-91433, E-Mail: hans.oelrichs@lkleer.de zur Verfügung.
Sprechzeiten: Montag-Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr.
Leer, den 27.02.2026
Landkreis Leer
Der Landrat