Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist auf Grundlage der §§ 9 und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) zum 01.05.2026 oder zum nächst möglichen Zeitpunkt eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für denKehrbezirk Rotenburg XI – Sitz Rotenburgzu bestellen.
Der Kehrbezirk liegt im Bereich der Stadt Rotenburg (Wümme) und der Gemeinde Scheeßel und umfasst die Ortschaften Rotenburg (Wümme) und Wohlsdorf.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) sucht für diesen Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfüllt. Neben Engagement werden Kontakt- und Konfliktfähigkeit sowie sicheres Auftreten erwartet.
Anforderungsprofil:
Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG). Sie müssen weiterhin über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/ Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.
Die vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.