Die Regierung von Schwaben schreibt zum 01.10.2026 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Waltenhofen (Landkreis Oberallgäu)
Die Bestellungen zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für die ausgeschriebenen Bezirke ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den obenstehenden Dokumenten unter "Formulare" zu entnehmen.
Der Bewerbungsstichtag ist der 04.08.2026 (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung).
Folgende Fristen sind zu beachten:
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Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen nach dem 01.01.2019 bis 03.08.2026 in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
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Die Berufserfahrung nach Nrn. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die Zeit vom 04.08.2012 bis 03.08.2026 nachzuweisen.
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Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht vor dem 04.05.2026 ausgestellt sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis spätestens zum 01.09.2026 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde:
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 21
Fronhof 10
86152 Augsburg
Für Rückfragen zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Steffen Berchtenbreiter, Telefon: 0821/327-2256, gerne zur Verfügung.
Nach Bewerbungsschluss bitten wir für den Zeitraum von zwei Wochen von Anfragen zum Verfahrensstand abzusehen.
Für weitere Informationen: Regierung Schwaben Homepage