Tätigkeitsprofil:
Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der folgende Bezirk für eine Bestellung zum 01.07.2024 (Vergabetermin) im Landkreis Oder-Spree ausgeschrieben.
Kehrbezirk OS 052
Orte / Orts- bzw. Gemeindeteile:
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15518 Alt Madlitz
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15518 Berkenbrück
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15518 Briesen (Mark)
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15518 Falkenberg
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15517 Fürstenwalde/Spree
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15236 Jacobsdorf
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15236 Petersdorf
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15236 Sieversdorf
ca. 40 % Kleinstadt-Lage (Stadt unter 35.000 Einwohner) und 60 % Land-Lage/Landgemeinden
2930 Gebäude, davon 2879 mit Feuerstättenschau und 5188 Feuerstätten (Stand 17.02.2024)
Die Bestellung für einen Bezirk wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG).
Senden Sie bitte Ihre schriftliche und unterschriebene Bewerbung für den o.g. Bezirk bis zum 22.03.2024 an:
Landkreis Oder-Spree
Amt für Straßenverkehr und Ordnung
Kreisordnungsbehörde
Hegelstraße 23A
15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361 599 1320
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-oder-spree.de
Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 und 5 BbgBAAV).
Anforderungsprofil:
Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG und der BbgBAAV vorgenommen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG). Sie müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen, in geordneten finanziellen Verhältnissen leben sowie die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Abs. 1 BbgBAAV).
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (§ 9a Abs. 3 SchfHwG).
Der Bewerbung sind die Angaben und Unterlagen gemäß § 4 Abs. 4 BbgBAAV beizufügen. Weitere Informationen zur Ausschreibung können Sie auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree entnehmen.