Zum 01.01.2025 ist im
Bezirk (10 11 08) - Landeshauptstadt Saarbrücken -
die Tätigkeit eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/ einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin (m/w/d) neu zu besetzen.
Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet. Die Altersgrenze für die Ausübung der Tätigkeit wird mit Ablauf der Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Angaben zu den Anforderungen an die Tätigkeit und die vorzulegenden Bewerbungsunterlagen sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) unter „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ zu finden. Die Informationen sind im Themenportal des LUA unter dem Themenbereich „Immissionsschutz“ unter „Informationen“, weiter unter „Sachgebiet Schornsteinfegerwesen“, abrufbar.
Die unter den „Informationen für Schornsteinfeger/innen“ herunterladbare Anlage 1 und Anlage 2 ist ausgefüllt zusammen mit einem Bewerbungsschreiben den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum
28. Oktober 2024
beim
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,
Fachbereich 1.3, Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken
einzureichen.
Nach dem 28.10.2024 eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum des Posteingangs beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.