Ausschreibung für den Kehrbezirk Lalling
Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.01.2026 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Lalling
Der Kehrbezirk Lalling liegt im Landkreis Deggendorf und umfasst die Stadt Deggendorf und den Markt Hengersberg jeweils zum Teil, die Gemeinde Lalling als Ganzes sowie die Gemeinden Auerbach und Schaufling zum Teil.
Derzeit sind ca. 2.600 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Auf Antrag kann sie bei gesundheitlicher Eignung bis zum 70. Lebensjahr verlängert werden.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen: Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung - Regierung von Niederbayern
Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen. Verweise auf bereits in früheren Bewerbungsverfahren eingereichte Unterlagen sind nicht möglich.
Bei Beantragung des Führungszeugnisses ist als Verwendungszweck „Bewerbung um einen Kehrbezirk; Az.: RNB-21-2206.4-4-5“ anzugeben.
Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 10.11.2025. Folgende Fristen sind zu beachten:
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Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen aus den letzten sieben vollen Kalenderjahren vor dem Bewerbungsstichtag sowie aus dem aktuellen Kalenderjahr bis zum Tag vor dem Bewerbungsstichtag in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen.
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Die Berufserfahrungen nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars sind für die letzten 14 Jahre vor dem Bewerbungsstichtag nachzuweisen.
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Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 08.12.2025 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 21
z. Hd. Frau Meierhofer
Postfach
84023 Landshut
Tel.: 0871/808-1394
E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.de
Datenschutzhinweis:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html
oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.
Landshut, 10.11.2025